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BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08
Leitsatz des Gerichts:
Werden in den darstellenden Teil des Insolvenzplans die vom Schuldner begangenen Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283c StGB) nicht aufgenommen, ist die Bestätigung des Plans nur zu versagen, wenn der Plan auf eine Unternehmensfortführung abzielt.
(Volltext)
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