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ZIP 2012, A 6

Nr. 21

BMF zur grenzüberschreitenden Organschaft

Das Urteil des BFH vom 9.2.2011 (I R 54, 55/10, ZIP 2011, 1059 (LS)), in dem der BFH die Auffassung vertritt, dass eine inländische Kapitalgesellschaft im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Organgesellschaft eines in Großbritannien ansässigen gewerblichen Unternehmers als Organträger sein kann, steht nicht im Einklang mit der Auslegung des DBA-Diskriminierungsverbots durch die OECD-Mitgliedstaaten. Das hat das BMF mit Schreiben vom 27.12.2011 (IV C 2 - S 2770/11/10002 - DOK 2011/0965132) klargestellt. Das Urteil sei daher über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

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