ZIP 2012, A 8Nr. 31BFH: Vorsteuerberichtigung bei Steuerbefreiung nach UnionsrechtBeruft sich der Unternehmer nachträglich auf eine im nationalen Recht nicht vorgesehene Steuerbefreiung des Unionsrechts, ist die Vorsteuer zu berichtigen. Das hat der BFH mit Urteil vom 15.9.2011 (V R 8/11) entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Spielhallenbetreiber für den Erwerb von Geldspielautomaten die Vorsteuer abgezogen, da Umsätze mit Geldspielautomaten nach nationalem Recht steuerpflichtig sind. Nachdem der EuGH hingegen entschieden hatte, dass derartige Umsätze nach EU-Recht steuerfrei sind, machte der Unternehmer dies für sich geltend. Das Finanzamt hatte die Steuerfreiheit der Automatenumsätze akzeptiert, war aber zu Lasten des Unternehmers davon ausgegangen, dass er den Vorsteuerabzug für den Erwerb der Geldspielautomaten nach § 15a UStG zu berichtigen habe. Dies bestätigte der BFH. Die von § 15a UStG vorausgesetzte Änderung der Verhältnisse liege darin, dass der Unternehmer beim Erwerb der Geräte das Erbringen steuerpflichtiger Automatenumsätze beabsichtigt hatte, wohingegen die Umsätze aufgrund der späteren Berufung auf das Unionsrecht steuerfrei waren. | |










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