AktuellBGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 12/11 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtIm Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden. (Volltext) | |


AktuellBGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 12/11 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtIm Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden. (Volltext) | |
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