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ZIP 2012, 204

Baums, Theodor/Schmidtbleicher, Roland

Neues Schuldverschreibungsrecht und Altanleihen

Am 5.8.2009 ist das neue Schuldverschreibungsgesetz in Kraft getreten. Es lässt in weitgehendem Umfang Umstrukturierungen einer Anleihe, z.B. Änderungen der Fälligkeit oder der Zinshöhe, Schuldnerersetzungen, Debt Equity Swaps u.a. m., durch Mehrheitsbeschluss der Gläubigerversammlung zu, wenn die Anleihebedingungen dies vorsehen (sog. Collective Action Clauses; CAC). Vor Inkrafttreten des SchVG begebene Anleihen können ebenfalls durch Mehrheitsbeschluss der Geltung des neuen SchVG unterstellt werden. Ausdrücklich klargestellt ist dies für die – wenigen – Emissionen, auf die bereits das alte SchVG von 1899 anwendbar war. Im Folgenden wird dargelegt, dass dies nach der einschlägigen, allerdings wenig glücklich formulierten Überleitungsvorschrift des § 24 SchVG 2009 auch für die weitaus zahlreicheren Fälle gilt, in denen auf die Altanleihe zwar deutsches Sachrecht, insbesondere die §§ 793 ff. BGB, nicht aber das alte SchVG von 1899 anzuwenden ist. Diese Frage hat sowohl für Altanleihen privater Emittenten als auch für umlaufende Anleihen ausländischer Staaten größte Bedeutung.

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