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ZIP 2012, A 8

Nr. 32

Bundesnotarkammer startet Testamentsregister

Am 1.1.2012 hat das Zentrale Testamentsregister seinen Betrieb aufgenommen. Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so wird auch die verwahrende Stelle (also der Notar oder das Gericht) informiert, damit diese die Urkunde an das Nachlassgericht abliefern kann. Das Testamentsregister kann nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion abgefragt werden.

Geführt wird das Register von der Bundesnotarkammer. Weitere Informationen sind telefonisch gebührenfrei unter 0800 – 3550700 sowie unter www.testamentsregister.de erhältlich.

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