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ZIP 2010, A 66

Nr. 236

BMJ/BMF: Wiedereinführung des Fiskusprivilegs vom Tisch

Die zuständigen Staatssekretäre von BMJ und BMF haben sich am 20.8.2010 darauf verständigt, dass die von der Bundesregierung Anfang Juni in ihrem Sparpaket geplante Wiedereinführung eines generellen Fiskusvorrechts im Insolvenzverfahren nun doch nicht Gesetz werden soll. Die entsprechende Passage, wonach der Staat zu Lasten der anderen Gläubiger im Insolvenzverfahren vorrangig befriedigt werden sollte, wird aus dem Entwurf zum sog. Haushaltbegleitgesetz gestrichen. Um die Beschlüsse des Sparpakets doch noch umzusetzen, soll in Kürze eine alternative Einsparmaßnahme gefunden werden, so ein Sprecher des BMJ.

Die Pläne zur Wiedereinführung des Fiskusprivilegs hatten unter Insolvenzrechtlern breiten Widerstand hervorgerufen. An die 100 Wissenschaftler, Insolvenzverwalter, Insolvenzrichter und weitere Insolvenzpraktiker hatten eine Protestresolution unterzeichnet, die sich gegen die Pläne der Bundesregierung im Sparpaket richtete und in ZIP 2010, 1317 veröffentlicht worden war. Unter www.zip-online.de hatten sich weitere 80 Unterstützer diesem Protest angeschlossen. Auch der VID, die Arge Insolvenzrecht und Sanierung im DAV, der Gravenbrucher Kreis und die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. hatten die Regierungspläne einhellig abgelehnt.

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