ZIP 2012, A 7Nr. 26EuGH-GA zum Auskunftsanspruch des abgelehnten StellenbewerbersEinem Stellenbewerber muss nicht in jedem Fall seiner Nichtberücksichtigung ein Anspruch gegen das ausschreibende Unternehmen auf Auskunft eingeräumt werden, ob und aufgrund welcher Kriterien es einen anderen Bewerber eingestellt hat, auch wenn der betreffende Bewerber darlegt, dass er die Voraussetzungen für die vom Unternehmen ausgeschriebene Stelle erfüllt. Diese Ansicht hat Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen vom 12.1.2012 in der Rs C-415/10 – Meister auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BAG vertreten. Das erkennende Gericht müsse das Verhalten des Unternehmens in seinen weiteren tatsächlichen Zusammenhang stellen. Insoweit könne das Gericht Gesichtspunkte heranziehen wie die offensichtliche Entsprechung von Bewerberqualifikation und Arbeitsstelle, die unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und das eventuelle erneute Unterbleiben einer Einladung desselben Bewerbers seitens des Arbeitgebers zu einem Vorstellungsgespräch, wenn der Arbeitgeber eine zweite Bewerberauswahl für dieselbe Stelle durchgeführt hat. Des Weiteren müssten aber auch die Grundrechte anderer Bewerber, deren Unterlagen weitergegeben würden, berücksichtigt werden. | |










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