ZIP 2012, A 7Nr. 27BGH: Rabatt für Arzneimittel aus dem AuslandDer BGH hat mit Urteil vom 12.1.2012 (I ZR 211/10 – Europa-Apotheke Budapest) das Rabattmodell einer Apotheke für Arzneimittel aus dem Ausland teilweise für rechtmäßig erklärt. Die beklagte Apotheke bot Kunden an, Medikamente bei einer Apotheke in Budapest zu bestellen. Das OLG München hatte die Beklagte nur zur Unterlassung verurteilt, soweit sie Rabatte auf preisgebundene verschreibungspflichtige Arzneimittel angeboten hatte. Dies bestätigt der BGH. Das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot sei nicht verletzt, da kein Versand unmittelbar an den Endverbraucher vorliege. Maßgebend sei, dass in die Abgabe an den Endverbraucher eine inländische Apotheke eingeschaltet ist, die die Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der Arzneimittel prüfen und die Verbraucher bei Bedarf beraten muss. Die Rabattgewährung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei verboten, weil die Beklagte die Arzneimittel als inländische Apotheke abgibt. Die arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften, die einen solchen Rabatt untersagen, gelten nach einer Entscheidung des BSG nur im Fall der Abgabe durch inländische Apotheken. | |










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