BGH, Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 480/19
Leitsatz des Gerichts:
Zum Umfang der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten, Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.08.2021 07:58