Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Urteil vom 22. März 2024 - V ZR 141/23

Leitsatz des Gerichts:
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums „der Zustimmung der anderen Woh nungseigentümer“ bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurde.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.05.2024 08:18

zurück zur vorherigen Seite