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BGH, Beschluss vom 25. April 2024 - IX ZB 55/23

Leitsätze des Gerichts:
1. Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.
2. Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.05.2024 08:26

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