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BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - IX ZR 143/23

Leitsatz des Gerichts:
Widerspricht in einem Eigenverwaltungsverfahren ausschließlich der Sachwalter der Feststellung einer titulierten Forderung zur Tabelle, ist er und nicht der eigenverwaltende Schuldner befugt, den Widerspruch durch Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits weiterzuverfolgen.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.06.2024 12:13

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