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RegE zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

Die Bundesregierung hat am 26.6.2024 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beschlossen. Ziel ist es, der voranschreitenden Digitalisierung und neuen Entwicklungen in der Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit Rechnung zu tragen.

Schiedsvereinbarungen ohne Beteiligung von Verbrauchern sollen dem RegE zufolge wieder formlos abgeschlossen werden können. Klargestellt werden soll, dass Schiedsrichter ihre Schiedssprüche veröffentlichen können, wenn die Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Zustimmung der Parteien soll als erteilt gelten, wenn sie der Veröffentlichung nicht widersprechen.
Ebenso soll klargestellt werden, dass mündliche Verhandlungen vor Schiedsgerichten per Bild- und Tonübertragung („Videoverhandlung“) durchgeführt werden können. Zudem sollen Schiedssprüche künftig auch elektronisch erlassen werden können. Dazu werden sie von den Schiedsrichtern mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Darüber hinaus sind Änderungen vorgesehen für Verfahren vor staatlichen Gerichten, die in Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehen. Das betrifft insbesondere Verfahren, mit denen Schiedssprüche durch staatliche Gerichte aufgehoben oder für vollstreckbar erklärt werden. So sollen die Parteien die Möglichkeit erhalten, in diesen Verfahren Schriftstücke in englischer Sprache vorzulegen, um umfangreiche Übersetzungen zu sparen. Hat das (Bundes-)Land des Gerichtsorts einen sog. Commercial Court eingerichtet und entsprechende Verfahren diesem besonderen Spruchkörper zugewiesen, soll dieser für das betreffende Verfahren zuständig sein. Bei entsprechendem Einvernehmen der Parteien sollen diese Verfahren vor den Commercial Courts vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Englische Beschlüsse der Commercial Courts sollen zusammen mit einer deutschen Übersetzung veröffentlicht werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.07.2024 18:26
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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