BMJ: RefE zur Änderung der HRegGebV
Das BMJ hat am 22.7.2024 den RefE für eine Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) veröffentlicht. Vorgesehen ist insbesondere eine lineare Erhöhung der Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister.
Die Gebühren für Eintragungen nach der HRegGebV richten sich nach dem mit der BMJ: RefE zur Änderung der HRegGebVjeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Sie sind zuletzt am 1.1.2011 angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen seien, ist nach Ansicht des BMJ eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten.
Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 30.8.2024 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen