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BMJ: Auswertung der Umfrage zur Lockerung des Fremdbesitzverbots in der Anwaltschaft

Das BMJ hat die in der Anwaltschaft im Zeitraum vom 19.10. bis 26.11.2023 durchgeführte Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbots ausgewertet und die Ergebnisse am 22.5.2024 vorgestellt. An der Umfrage haben insgesamt 7.598 Personen aus allen Bundesländern teilgenommen.

63 % der Teilnehmer lehnen eine Lockerung des Fremdbesitzverbots generell ab. Für das Geschäftsmodell von 28 % der Teilnehmer bedarf es keiner Lockerung. Für 80 % der Teilnehmer kommt die Aufnahme reiner Kapitalgeber von vornherein nicht in Betracht. 73 % der Teilnehmer sehen Gefahren, die sich auch durch gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eindämmen ließen. Die Auswertung der Freitextangaben der Umfrage bestätigt dieses Ergebnis. Eine unbegrenzte Beteiligung reiner Kapitalgeber wird ganz überwiegend abgelehnt. Soweit eine Beteiligung überhaupt in Betracht gezogen wird, dann mit einer Beteiligungsquote bis maximal 25 %.
Am größten ist die Ablehnung bei den Einzelanwälten sowie Partnern in kleinen Kanzleien. Angestellte Anwälte und Partner in mittleren und größeren Kanzleien stehen einer Lockerung nicht ganz so ablehnend gegenüber. Allerdings lehnen in allen Gruppen der Befragten mindestens 60 % der Teilnehmer die Aufnahme reiner Kapitalgeber ab (bis hin zu ca. 80 %). Patentanwälte stehen einer Lockerung etwas offener gegenüber und sehen auch insgesamt einen größeren Investitionsbedarf. Allerdings lehnen auch bei ihnen 74 % die Aufnahme reiner Kapitalgeber ab.
Die Auswertung der Umfrage sowie die dazugehörigen Anlagen sind veröffentlicht unter www.bmj.de.
EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, Schlussanträge v. 4.7.2024 – C-295/23 – Halmer, hat zwischenzeitlich die Auffassung vertreten, dass die Beschränkung der Beteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften gemäß der BRAO in der bis zum 31.7.2022 geltenden Fassung gegen die Dienstleistungs-RL 2006/123/EG verstößt (s. ZIP-Report Heft 28/2024, R4).

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.07.2024 07:16
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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